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Hinweis Richtlinienänderung Tourzeitraum
Der Vorstand hat in der letzten Sitzung beschlossen, die Fristen für den Toursupport mit Gültigkeit ab dem kommenden Call zu ändern. Ab sofort gelten Konzerte im Rahmen einer Tour als förderbar, die innerhalb eines Zeitraums von 1 Jahr stattfinden (bisher: 3 Monate). Die Tour soll spätestens 1 Jahr ab Veröffentlichung der geförderten Musikproduktion starten. Zudem können einzelne Tourtermine bereits vor Bekanntgabe der Juryentscheidung stattgefunden haben.
Der Toursupport des Österreichischen Musikfonds fördert Österreich-Tourneen von Künstlern und Bands.
Die eingereichte Tournee sollte ohne Finanzierung durch den Musikfonds nicht bzw. nur in unzureichendem Umfang finanzierbar sein. Die geförderte Tournee darf zum Zeitpunkt der Förderzusage noch nicht stattgefunden haben und darf geltende Rechte nicht verletzen. Auslandstourneen können nicht gefördert werden.
Das Toursupport-Programm steht all jenen Künstlern und Bands offen, die bereits im Rahmen der Musikfonds-Produktionsförderung gefördert wurden. Die vom Musikfonds geförderte Produktion muss innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Tourneestart veröffentlicht worden sein. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Förderung auch dann möglich, wenn die Veröffentlichung mehr als 12 Monate zurück liegt. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen der Jury. Die eingereichte Tournee muss in direktem Zusammenhang mit der geförderten Produktion stehen, d.h. vorrangig deren Promotion dienen.
Gefördert werden Live-Auftritte im Rahmen einer Tournee, die in Form von Konzerten, Festivalauftritten oder speziellen Einzelveranstaltungen (CD Release Party oä.) innerhalb Österreichs stattfinden, wobei unter Tournee eine Serie von Live-Auftritten in zumindest drei verschiedenen Bundesländern unter dem gleichen Programmtitel und innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten verstanden wird.
Bezuschusst werden Aufwandsentschädigungen für die auftretenden KünstlerInnen sowie Positionen, die zur Realisierung und Bewerbung der Auftritte notwendig sind (Anmietung von technischem Equipment, Technikergagen, Plakatkosten, Reisekosten, etc.). Die Bezuschussung erfolgt individuell je nach Gegebenheiten und Bedürfnissen und wird zweckgebunden und nach Aufwand abgerechnet. Bezuschusst werden maximal 1.000 Euro pro Konzert, insgesamt maximal 10.000 Euro pro Tournee.
Einreichen kann jede natürliche Person mit Lebensmittelpunkt in Österreich sowie jedes Unternehmen mit Sitz in Österreich, sofern sie/es für die eingereichte Tournee hauptverantwortlich ist. Vorerst können nur Tourneen von Künstlern und Bands gefördert werden, die bereits im Rahmen der Produktionsförderung des Öst.Musikfonds gefördert wurden.
Bitte beachten Sie auch den Menüpunkt Hinweise mit ergänzenden Informationen zur Einreichung sowie die Förderrichtlinien Toursupport [pdf]