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Hinweis Richtlinienänderung Tourzeitraum
Der Vorstand hat in der letzten Sitzung beschlossen, die Fristen für den Toursupport mit Gültigkeit ab dem kommenden Call zu ändern. Ab sofort gelten Konzerte im Rahmen einer Tour als förderbar, die innerhalb eines Zeitraums von 1 Jahr stattfinden (bisher: 3 Monate). Die Tour soll spätestens 1 Jahr ab Veröffentlichung der geförderten Musikproduktion starten. Zudem können einzelne Tourtermine bereits vor Bekanntgabe der Juryentscheidung stattgefunden haben.
An dieser Stelle finden Sie allgemeine Hinweise, die die übrigen Informationen dieser Website ergänzen. Wenn Sie im Rahmen der Website keine Antwort auf Ihre Fragen finden, lesen Sie bitte in den Förderungsrichtlinien nach. Sollten auch dann noch Fragen offen sein, schicken Sie Ihre Anfrage bitte per mail an office@musikfonds.at.
Zeitpunkt der Einreichung
Einreichungen zum Toursupport sind im Rahmen der ausgeschriebenen Termine möglich. Aktuelle Termine werden zeitgerecht auf der Website ausgeschrieben.
Kenntnis der Förderungsrichtlinien
Die Grundlagen zur Fördervergabe sind durch die Förderungsrichtlinien des Toursupports geregelt. Bitte beachten Sie, dass Sie durch Ihre Einreichung die Förderungsrichtlinien anerkennen.
Produktionstermine
Bitte beachten Sie, dass nur Konzerte im Rahmen einer Tournee gefördert werden können, die bis zum Zeitpunkt der Förderzusage noch nicht abgeschlossen ist.
Wiederholte Einreichung derselben Tournee
Eine einmal von der Jury abgelehnte Tournee kann erneut eingereicht werden, sofern sie sich in maßgeblichen Punkten (fixierte Konzerte,...) wesentlich von der abgelehnten Einreichungen unterscheidet und damit die Qualität einer Neueinreichung hat.